Vorschlag für die Grundgesetzerweiterung Art 5

(4) Der Staat stellt sicher, dass Informationen über demokratieerhaltende Technologien in ihrer Verbreitung nicht schlechter gestellt werden als Informationen über vergleichbare Technologien, deren Entwicklungsschwerpunkt nicht auf der Erhaltung der Demokratie liegt.

Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht:

– 1BvR 227/23 – zu:

„das Entstehen einer digitalen Gesellschaft in der keine Gewalt vom Volke ausgeht“,

„das Überlassen der Übertragung der verfassungsgemäßen Ordnung einer digitalen Gesellschaft durch die Kräfte des freien Marktes“.

-1 BvR 1640/24-, -1 BvR 1641/24-, -2 BvR 907/24 – zu:

„einem Rechtsystem, welches diejenigen, die sich für den Erhalt der Grundrechte in der digitalen Gesellschaft einsetzen schlechter stellt, als andere, die das nicht tun“,

„einem Staat, der geeignete Maßnahmen unterlässt, um das Grundgesetz in der digitalen Gesellschaft zu schützen.“

Olaf Berberich hatte 2014 in seinem zweiten Buch „The Trillion Dollar GAP“ den Dienst „svchost.exe“ für einen Phishing-Angriff benutzt. Dieser wurde 2015 als Artefakt 2 beim Angriff auf den Deutschen Bundestag verwendet. Herrn Prof. Dr. Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat ihm geantwortet. (IT1/101). 2016/2017 wurden seine drei Fachbücher zum Trusted WEB 4.0 in die Bibliothek des Deutschen Bundestags aufgenommen.

Am 04.09.2020 schreibt der Referatsleiter Politikstrategie und Outreach Thibaut Kleiner der EU Generaldirektion Kommunikationsnetze (Ares(2020)4611798, Inhalte und Technologien als Antwort auf seinen Brief an die Kommissionspräsidentin von der Leyen „Wir stimmen vollkommen mit Ihnen überein…“.

Seit 2001 gibt es einen intensiven Dialog mit dem Referat CNECT F2, der zu einer Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland geführt hat. Für das dritte Buch „The Trillion Dollar GAP“, in dem der Ukraine-Krieg nicht stattfindet, weil die Technologien von Olaf Berberich eingesetzt werden, bedankt sich der Leiter digitale Plattformen Prabhat AGARWAL (Ares(2022)4129566, 17.06.2022 ) im Namen des Direktors de Graaf „Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und für die Übermittlung eines Auszugs aus Ihrem Buch, den wir innerhalb der Kommission weiter verbreiten werden.“

Ausgewählter Schriftverkehr:

E-Mail vom 26.09.2024 an MWIKE NRW

Sehr geehrte Frau Misera,

vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail.

Ein anderer Ansprechpartner wäre mir auch recht gewesen.

Ich hätte mich über eine Stellungnahme gefreut, wie das Ministerium sicherstellen will, dass ich nicht schlechter gestellt werde als andere, die sich nicht für die digitale Demokratie einsetzen.

Ich habe dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass ich auf mein schriftliches Vergleichsangebot vom 25.07.2024 nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten habe.

Ich bitte um Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Berberich

Initiator GISAD

E-Mail MWIKE vom 25.09.2024

Betreff: Ihre E-Mail vom 20.08.2024 an Ministerin Neubaur

Sehr geehrter Herr Berberich,

zunächst möchten wir Ihnen für die Anregungen bezüglich der Schaffung einer digitalen Demokratie mit ihrer E-Mail vom 20. August 2024 danken. Wir haben diese einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen allerdings mitteilen, dass es der Ministerin aufgrund ihres äußerst engen Terminplans leider nicht möglich ist einen Termin mit Ihnen wahrzunehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Anna Misera

Stabsstelle Digitalisierung für die Wirtschaft

E-Mail vom 20.08.2024 an Max-Plank-Institut

Sehr geehrte Frau Dr. Marieke von Bernstorff,

ich setze mich seit fast 30 Jahren für den Erhalt der Demokratie in der digitalen Gesellschaft ein. Derzeit klage ich vor dem Bundesverfassungsgericht, dass man mich nicht schlechter stellen darf, als wenn ich mich nicht für den Erhalt der Demokratie in der digitalen Gesellschaft einsetzen würde.

Nachdem vermehrt Soziologen meine in der Bibliothek des Deutschen Bundestages aufgenommenen Bücher (siehe meine Signatur) zitiert haben, wurde ich von dem Dokumentenserver Academia.edu eingeladen, auch weitere Dokumente hochzuladen. Auf Wikipedia wird hervorgehoben, dass der emeritierte Direktor der Bibliotheca Hertziana Christoph Luitpold Frommel academia.edu benutzt.

Nachdem ich dann einige Stellungnahmen zu einem europäischen Digitalsystem hochgeladen habe, welche in Konkurrenz mit den digitalen Gatekeepern stände, wurde mein Login gesperrt. Meine E-Mail Adresse ist noch hinterlegt, sodass ich hierüber keinen neuen Account anlegen kann. Ebenfalls wurden alle bereits vorher eingetragenen Zitate  der Soziologen auf meine Bücher gelöscht. So werden Wissenschaftler eingeschüchtert, nicht mehr auf demokratieerhaltende Konzepte zu verweisen! Eine Kontaktaufnahme mit Academia.edu ist nicht möglich.

Sehr geehrte Frau Dr. von Bernstorff , dass die digitalen Totwächter mit unsauberen Methoden so groß geworden sind, habe ich ausreichend zur Kenntnis nehmen müssen.

Unerträglich allerdings fände ich es, wenn Institutionen wie das Max-Plank-Institut bestenfalls wegschauen, wenn sie sich nicht sogar gegen den Erhalt der Demokratie im Digitalen instrumentalisieren lassen.

Mein Schreiben vom 27.09.2023 an EU-Kommission


Renate Nikolay
Deputy Director-General
DG Connect
Europäische Kommission

Sehr geehrter Frau Nikolay,

ich bedanke mich sehr herzlich für Ihren Einsatz für die Medienfreiheit auf der Europäischen Public Value Konferenz.

Wo steht die Gesetzgebung?
Allerdings glaube ich nicht, dass noch ein weiteres Gesetz uns helfen wird. Ich halte Sie für sehr engagiert. Doch selbst mit der großen Mannschaft der EU-Kommission werden Sie feststellen, dass Sie immer weniger gegen die noch größere Mannschaft ausrichten können, die die Torwächter beschäftigen können.
Die einzige Konsequenz einer möglichen Geldstrafe schrecken diese nicht.
Wichtiger wäre, wieder ein Klima zu schaffen, in dem man sich traut, sich für die Demokratie einzusetzen. Hierbei ist nicht die bestehende Demokratie gemeint, sondern die Demokratie in der nun zügig entstehenden digitalen Gesellschaft.
Ich habe festgestellt, dass außer von mir das Wort „Digitale Demokratie“ noch in der Schweiz und den skandinavischen Ländern verwendet wird. Wenn ich in Deutschland jemand erzähle, dass ich mich für „Digitale Demokratie“ einsetze, so versteht er nicht, was ich damit meine.
Gemäß aktueller Körber Studie glauben 71 Prozent der Deutschen, dass die führenden Leute in der Politik in einer eigenen Welt leben. 86 Prozent wünschen sich eine stärkere Mitsprache der Bürger. Ganz ehrlich, wir benötigen kein weiteres Gesetz, welches die zum wiederholten Male zu schützen versucht, welche die Misere verursacht haben. Schon das Wort „Pressefreiheit“ führt in die falsche Richtung. Hierunter können sich durchaus auch die Torwächter wiederfinden, die ja jedem zumindest theoretisch eine Stimme geben. So kann sogar Artikel 11 (2) der EU-Charta „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet“ zur Daseinsberechtigung von Reizüberflutung und Manipulation der Menschen herangezogen werden. Es ist zwangsläufig, dass sich Schulkinder nicht mehr konzentrieren können und der Mensch immer mehr Eigenverantwortung an digitale Systeme abgibt.

Ergebnisse eines privatwirtschaftlichen Pilotprojekts für die Digitale Demokratie:
Als Experten für die EU Gesetzgebung sollte man die wenigen befragen, die sich für die digitale Demokratie einsetzen. Ich tue das seit über 20 Jahren.
Helfen würde ein Informationspflicht der Bürger über die Demokratie erhaltende Technologien durch die Medien!
Wenn die Macht vom Volke ausgehen soll, dann müsste zudem jeder einzelne vom Gesetz besonders geschützt sein, wenn er sich für die Verfassung einsetzt und ihm nachweislich außergewöhnliche Widerstände entgegengebracht werden.
Doch das Gegenteil ist der Fall. Einer EU-Kommission, welche eigentlich mächtig sein sollte, stehen die persönlichen Datenverwertern um ein Vielfaches übermächtiger gegenüber und setzen ihre Macht gegen jeden ein, der versucht, die digitale Demokratie zu verteidigen.
So lebe ich faktisch in einer totalitären Blase, in der bei jedem Einsatz für die Demokratie die Schlinge sich enger um mich zuzieht. Die Gesetze sind so mit dem Lobbyisten ausverhandelt, dass sie mir eher schaden, als dass sie mich schützen.
Ich werde mein Engagement wohl zum Ende des Jahres beenden und mein Gesamtkonzept an eine Autokratie verkaufen. Wie sich die Öffentlich-Rechtlichen hierzu stellen ist noch offen, siehe mein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der ARD, Prof. Gniffke, der sich für mich als Sprecher der Öffentlich-Rechtlichen zuständig erklärt hat (Anlage 1, (Die Demokratie zu erhalten…..).
Medienpluralität wäre mit meinem Europapatent einer 1999 angemeldeten Suchmaschine garantiert gewesen. Sucheingaben werden semantisch analysiert und an eine von 1.000 passenden Kategorien weitergeleitet. Hinter jeder Kategorie würde die Sucheingabe automatisch an eine oder mehrere unterschiedliche! Plattformen und branchenspezifische Suchmaschinen übergeben. Den Medien ist mein Einsatz für die Digitale Demokratie wohl bekannt, jedoch berichten sie generell nicht über Technologien, welche zum Erhalt der Demokratien in der digitalen Gesellschaft führen würden und im Widerspruch zu den Torwächtern stehen. Sie fürchten sich schon seit Jahren zu sehr, Traffic zu verlieren. Das gilt übrigens auch für die Öffentlich-Rechtlichen, die ja mit den privaten Medien in ihrer öffentlichen Wahrnehmung verglichen werden.

Letztendlich wäre der Ukraine-Krieg bei einer wehrhaften digitalen Demokratie nicht möglich gewesen. Dieser ist nur möglich, weil wir mit unseren digitalen Überwachungsbestrebungen versuchen, mit den Autokratien wett zu eifern. Das dritte Manuskript aus der „The Trillion Dollar Gap“ Reihe habe ich der EU-Kommission zur Verfügung gestellt, indem beim Einsatz demokratieerhaltender Technologien kein Krieg stattfindet. Nun finden Sie in Anlage (Anlage 2 TTDG4, die KI betreffende Artikel sind mit 2023 gekennzeichnet) das vierte Manuskript zur freien Verbreitung innerhalb der Kommission und des Parlaments. Eine generelle Künstliche Intelligenz benötigt kein eigenes Bewusstsein, um alles nicht Regelkonforme auszumerzen. Tatsächlich halte ich ein solches Szenario für uns innerhalb der nächsten 15 Jahre für wahrscheinlich, wenn wir es nicht schaffen, ein demokratieerhaltenden Gesamtkonzept einzuführen, welches jeden Menschen in eine strukturierten, logischen und effektiven Prozess einbindet, den dann auch eine KI als regelkonform akzeptiert. Es bleibt zu erwähnen, dass ich erfolglos versucht habe, für die ersten beiden Bücher einen Verlag zu finden. Alle hatten Angst vor den Konsequenzen durch die Torwächter. Nach erheblichem Druck habe ich diese Bücher nun im Eigenverlag bei Amazon veröffentlicht….

2014 habe ich dem SWR ein Buch geschickt, indem bei Anwendung meiner Patentanmeldung der Ukraine-Krieg nicht stattgefunden hätte. Die Öffentlich-Rechtlichen sehen keinen Handlungsbedarf über demokratieerhaltende Produkte zu berichten:

E-Mail vom 09.09.2023 vom ARD-Vorsitzenden

zum Thema, der Ukraine-Krieg hätte eingeschränkt werden können, wenn der SWR mein Manuskript aus 2014 verwendet hätte.

Sehr geehrter Herr Berberich,

danke für Ihr Schreiben vom 19. Juli 2023 mit dem Betreff “Die Demokratie zu erhalten wäre die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen”, in dem Sie einige Fragen stellen bzw. Behauptungen aufstellen. In meiner Funktion als ARD-Vorsitzender antworte ich Ihnen auch stellvertretend für die anderen von Ihnen angeschriebenen ARD-Anstalten – auch wenn ich zugegebenermaßen nicht ganz sicher bin, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

Ich habe gesehen, dass Sie dem SWR bereits in der Vergangenheit geschrieben und Konzepte oder Manuskripte angeboten haben, die nach entsprechender Prüfung jedoch nicht umgesetzt wurden. Dem kann ich auch aus heutiger Sicht nichts hinzufügen, außer dass Sie sich sicher sein können, dass wir uns in unseren redaktionellen Entscheidungen weder von Angst noch von einer wie auch immer gearteten “Selbstzensur”, sondern von klaren journalistischen Grundsätzen leiten lassen.

Einige Ihrer Fragen zur Legitimation von Widerstand müssten Sie eher Philosophen oder Juristen stellen, dennoch möchte ich auf die zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerne eingehen. Sie stellen vor allem die Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen zur Auflösung der Demokratie im Digitalen beitragen. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall. Ich stimme Ihnen in der Diagnose zu, dass einige Entwicklungen, die die Digitalisierung mit sich gebracht hat, ernsthafte Gefahren für die Demokratie mit sich bringen. Doch genau deshalb sehen wir es auch als unsere Aufgabe, den demokratischen Diskurs im Digitalen möglich zu machen, zu erhalten und zu stärken. Wir tun das einerseits durch Berichterstattung über diesen Themenkomplex, aber auch durch ein (reichweiten-)starkes öffentlich-rechtliches Angebot, das den Diskurs und die Meinungsbildung nicht internationalen Tech-Konzernen überlässt, und durch entsprechende Dialogangebote im Digitalen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen so zumindest einen Teil Ihrer Fragen beantworten bzw. meine Sicht der Dinge erläutern konnte und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Kai Gniffke

ARD-Vorsitzender

Weitere Links zum Thema

Slapp-Klagen

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Sicherheit von Journalisten

https://gisad.eu/wp-content/uploads/2021/05/sicherheit-von-journalisten.pdf