Vorschlag für die Grundgesetzerweiterung Art 8

(3) Das digitale Versammlungsrecht wird durch eine technische Infrastruktur gewährleistet, in der die Verfügungsgewalt des Einzelnen über seinen Kommunikationsprozess einer Versammlung unter freiem Himmel möglichst nahe kommt.

Video zur Wahlfreiheit zwischen Suchalgorithmen

Passende Patentanmeldung:

Europapatent Suchmaschine    

Verfahren für die datenschutzkonforme Verwendung von Big Data

(Aufgenommen in die Bibliothek des Deutschen Bundestags)

Links:

Handlungsfähiger Rechtsstaat

DE EU-Initiative: Hetze & Hasskriminalität – Aufnahme in das EU-Straftatenverzeichnis